Die Leistungsbewertungen im Unterricht verantwortet jede Lehrkraft. Die Bewertung von Leistungen durch Mitschülerinnen und Mitschüler oder auch die Selbsteinschätzung einer Schülerin oder eines Schülers kann in bestimmten unterrichtlichen Settings ein pädagogisch sinnvolles Element eines Arbeitsprozesses sein, aber niemals die Leistungsbewertung durch die Lehrkraft ersetzen; die Fähigkeit der Schülerin oder des Schülers, Leistungen zu bewerten, kann dann aber selbst Gegenstand der Leistungsbewertung durch die Lehrkraft sein.
Die SuS sind im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache zu fördern (auf Fehler aufmerksam zu machen, zu korrigieren, den Fachwortschatz zu sichten, begrenzte Kontrollen durchzuführen, Sprachanlässe zu schaffen usw.).
Die sprachliche Richtigkeit ist in allen Fächern bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Zu beachten ist allerdings der „LRS-Erlass“ (BASS 14 – 01 Nr. 1). In besonderen Fällen der Beeinträchtigung kann ein von der Schule genau festgelegter Nachteilsausgleich gewährt werden (vgl. hierzu den entsprechenden Abschnitt im Schulprogramm).
Die Leistungsbewertung muss die Anspruchsebene (Erweiterungsebene bzw. Grundebene) des Kurses berücksichtigen. In binnendifferenzierten Kursen sind die Leistungsüberprüfungen auf die jeweilige Ebene abzustimmen.
Die SuS mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen oder geistige Entwicklung werden zieldifferent unterrichtet. Eine Leistungsbewertung erfolgt nicht durch Ziffernnoten, sondern durch eine schriftliche Bemerkung. Diese SuS erhalten keine Noten. SuS mit den anderen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen werden zielgleich unterrichtet und somit werden ihre erbrachten Leistungen benotet.
Für SuS, die in der DFG unterrichtet werden, legt die Klassenkonferenz unter Berücksichtigung des Sprachstandes der Kinder fest, in welchen Fächern/Lernbereichen eine Beurteilung durch Noten erfolgen soll und wo die Notengebung ausgesetzt wird. Entsprechende Regelungen sowie der Sprachstand nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) und Lernerfolg in DaZ (Deutsch als Zielsprache) werden auf dem Zeugnis vermerkt.