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Grundsätze der Leistungsbewertung

Das folgende Konzept der Gesamtschule Heinsberg steht auf der Grundlage des Schulgesetzes (SchulG § 48 (1) und beruht auf den Bestimmungen der APO-SI (§ 6) und der APO-GOSt (§§ 13-17) und legt fest, dass die Leistungsbewertung der Schülerin/dem Schüler Aufschluss über den Stand des Lernprozesses gibt und zugleich Grundlage für ihre/seine weitere Förderung ist.

Basis der jeweils fachspezifischen Kriterien zur Leistungsbewertung sind die Vorgaben der Fach¬lehr-pläne/Kernlehrpläne der Fächer und ihre Konkretisierung durch die schulinternen Curricula (Inhalt der sog. Fachnavigatoren). 

Leistungs- und Lernerfolgsüberprüfungen sind so angelegt, dass sie Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Sie stellen bereits erreichte Kompetenzen heraus, ermutigen zum Wei-terlernen und sind mit Hinweisen für erfolgreiche zukünftige Lernziele, Lerninhalte und Lernstrategien verbunden. Dabei soll der Bewertung des Gelernten grundsätzlich größere Bedeutung zugemessen werden als dem Aufzeigen von Defiziten. Ebenso sollte nicht nur das Ergebnis des Lernprozesses im Fokus stehen, sondern auch der Verlauf dorthin.

Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer erläutern zu Beginn des Schuljahres die Leistungsbewertung in ihrem Fach in den Lerngruppen, um Transparenz der Verfahren und Kriterien der Leistungsbewertung sicher zu stellen. Das Leistungsbewertungskonzept wird regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls überarbeitet.

Festlegungen in allen Fächern

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