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Festlegungen in Fächern mit schriftlichen Arbeiten

Entweder im Zusammenhang mit dem Leistungsbewertungskonzept oder an anderer geeigneter Stelle muss im FK-Navi etwas über Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten aufgeführt sein. Die Vorgaben der Verwaltungsvorschriften zu § 6 APO-SI sind zu berücksichtigen.

Wichtig ist die Regelung, dass in parallel unterrichteten Lerngruppen nach Möglichkeit auch Parallelarbeiten (dieselben Arbeiten mit demselben Bewertungsbogen) geschrieben werden (Abweichungen von dieser Regelung sind gegenüber der jeweiligen Abteilungsleitung zu begründen). Hierzu gehört auch die Festlegung von Terminen in Absprache mit der jeweiligen Abteilungsleitung.

Klassenarbeiten sind so zu konzipieren, dass die Aufgabenfolge steigenden Anforderungen entspricht. Klassenarbeiten sind nach Beschluss der Fachkonferenzen auf mindestens zwei Niveaus anzubieten.

Die erwarteten Schülerleistungen sind mit einem Punkteschema zu bewerten. In der folgenden Tabelle sind für die Sekundarstufe I die prozentualen Anteile der Rohpunkte angegeben, ab denen in etwa die verschiedenen Noten erreicht sind. Hierbei kann es sich nur um Richtwerte handeln, da Noten pädagogische und nicht mathematische Bewertungsinstrumente sind.

 Note

6          

5

 4 

 3 

 2 

 1 

Anteil Roh-punkte

 

 > 20%

  > 40%

 > 55%

  > 70%

  > 85%

Der Erwartungshorizont mit Punkteschema ist SuS sowie den Eltern in geeigneter Weise zur Kenntnis zu geben.

Die schriftlichen Leistungen machen etwa die Hälfte der Gesamtnote aus.

Um eine möglichst optimale Verteilung der Klassenarbeiten zu gewährleisten, werden die Klassen-arbeitstermine für ein Halbjahr im Voraus geplant. Ergebnisse schriftlicher Arbeiten sowie jeweils ein Exemplar aus dem oberen, dem mittleren und dem unteren Leistungssegment sind der jeweiligen Abteilungsleitung mittels der vorgesehenen Formblätter mitzuteilen bzw. vorzulegen. Dabei sind evtl. gewährte Nachteilsausgleiche anzuzeigen.

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