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Handy- und Medienordnung für die Gesamtschule Heinsberg-Waldfeucht

Vorwort

Hier gibt es die Handy- und Medienordnung als Download.

Digitale Medien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie bieten viele Chancen – aber auch Herausforderungen, besonders im schulischen Umfeld. Unsere Schule hat sich deshalb bewusst für eine klare und stark eingeschränkte Nutzung von Handys und digitalen Medien im Schulalltag entschieden.

Diese Entscheidung beruht auf dem Wunsch, unseren Schülerinnen und Schülern einen Raum zu bieten, in dem Lernen, Konzentration und soziale Begegnung im Mittelpunkt stehen. Zahlreiche Studien und Erfahrungen zeigen: Weniger Bildschirmzeit im Unterricht führt zu mehr Aufmerksamkeit, besseren Lernergebnissen und einem respektvolleren Miteinander.

Durch die Begrenzung der Mediennutzung fördern wir:

·         Echte Kommunikation: Gespräche von Mensch zu Mensch stärken Empathie, Teamgeist und soziale Kompetenzen.

·         Konzentration und Ruhe: Ohne ständige Ablenkung durch Nachrichten, Spiele oder soziale Medien fällt es leichter, sich auf Inhalte zu fokussieren.

·         Gesunde Entwicklung: Weniger digitale Reize bedeuten mehr Zeit für Bewegung, Kreativität und persönliche Entfaltung.

·         Verantwortungsbewusstsein: Der bewusste Umgang mit Medien wird zur Schlüsselkompetenz – nicht durch ständige Verfügbarkeit, sondern durch reflektierte Nutzung.

Unsere Schule soll ein Ort sein, an dem junge Menschen nicht nur Wissen erwerben, sondern auch lernen, wie man achtsam, respektvoll und selbstbestimmt lebt. Die Handy- und Medienordnung ist ein wichtiger Baustein dafür.

Wir danken allen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften für ihre Unterstützung und ihr Verständnis – und freuen uns auf eine gemeinsame Schulzeit, die von echten Begegnungen und konzentriertem Lernen geprägt ist. 

1. Grundsätze

Diese Handy- und Medienordnung regelt die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets, iPhones, Kopfhörer etc.) im Schulalltag. Digitale Endgeräte haben im schulischen Rahmen ausschließlich den Zweck, Lernprozesse zu unterstützen sowie das direkte und interaktive soziale Miteinander im Rahmen der Schulgemeinschaft zu fördern. Eine Ablenkung durch die private Nutzung digitaler Endgeräte soll durch diese Regelung weitestgehend vermieden werden. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten. 

2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag

2.1. Allgemeine Regelungen

Auf dem Schulgelände (Gebäude, Schulhof und Sportstätten) ist die private Nutzung von Handys und anderen Medien grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind:  Freistunden für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, aber ausschließlich im Aufenthaltsraum (C 0.01) und auf dem blauen Schulhof (für SuS der Jg. 9, 10 und der Oberstufe). Hier kann es zu einer privaten Nutzung kommen. Keinesfalls darf es aber bei dieser Nutzung zu einer Störung anderer Personen kommen.

Während des regulären Schulbetriebs müssen die digitalen Geräte der Schülerinnen und Schüler ausgeschaltet oder im Flugmodus sein. Sie sind verborgen und treten nicht in Erscheinung. Eine Ausnahme liegt vor, wenn die unterrichtende Lehrkraft die Nutzung zu unterrichtlichen Zwecken ausdrücklich erlaubt.

Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis durch die Lehrkraft untersagt. Die Lehrkraft legt auch fest, wie mit den Aufnahmen im Nachgang des Unterrichts verfahren wird. Die Regelungen der Lehrkraft stellen sicher, dass es zu keiner Verletzung des Datenschutzes oder der Persönlichkeitsrechte kommt.

In Prüfungen (!) sind Handys, Smartwatches und alle anderen digitalen Geräte auszuschalten und an einem zentralen Ort abzulegen.

Die Nutzung von Handys oder anderen digitalen Medien in Prüfungssituationen wird als Täuschungsversuch gewertet.

 

2.2. Sonderregelungen

In dringenden Fällen können Schülerinnen oder Schüler im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft auch auf dem Flur oder vor dem Schulgebäude ihre Eltern kontaktieren oder notwendige Gespräche führen.

Schülerinnen oder Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind, können eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Abteilungsleitung beantragen.

Schülerinnen und Schüler, die mit einem Ipad oder Tablet im Unterricht arbeiten möchten, bringen dieses Gerät mit einem ausreichenden Akkustand mit zur Schule. Sie verfügen aber auch weiterhin über analoge Schreibgeräte und Papier. Jeder ist für seine privaten Geräte selbst verantwortlich. Im Bedarfsfall müssen Schülerinnen und Schüler ihren Lehrkräften, wie auch Eltern, Zugriff auf ihr Gerät gewähren.

Lehrkräfte und das übrige Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys und andere digitale Medien während ihrer unterrichtlichen Verpflichtungen ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen benutzen. Weiterhin soll für Gespräche, vor allem für private Gespräche während dienstfreier Zeiten, möglichst ein ruhiger Ort im Verwaltungstrakt oder im Außenbereich der Schule gesucht werden. Die Hausmeister und externe Gäste (z.B. Handwerker) werden sich aufgrund ihrer Verpflichtungen nicht an diese Regel halten können.

3. Regelungen bei Verstößen

Wenn gegen die Handy- und Medienordnung der Schule verstoßen wird, wird der Schülerin bzw. dem Schüler das Gerät abgenommen.

Dies gilt im Rahmen von schulischen Veranstaltungen auch für volljährige Schülerinnen und Schüler.

Regelung Oberbruch: Die Lehrkraft ermittelt den Namen der Schülerin bzw. des Schülers und überprüft das Gerät äußerlich. Anschließend deponiert die Lehrkraft das Gerät unter Angabe des Schülernamens im Sekretariat. Dort kann das Gerät nach Schulschluss abgeholt werden. Sollte dieses nicht besetzt sein, kann das Medium erst am nächsten Tag abgeholt werden.

Regelung Haaren: Die Lehrkraft ermittelt den Namen der Schülerin bzw. des Schülers und überprüft das Gerät äußerlich. Anschließend übergibt die Lehrkraft das Gerät der Lehrkraft der letzten Unterrichtstunde unter Angabe des Schülernamens. Zusätzlich wird die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer informiert.

Sollte sich die Schülerin oder der Schüler weigern, das Handy abzugeben, sucht die Lehrkraft – möglichst zusammen mit der Schülerin oder dem Schüler – den Kontakt zur zuständigen Abteilungsleitung oder einem anderen Mitglied der Schulleitung. Dort wird die Schülerin bzw. der Schüler vor die Wahl gestellt, das Handy abzugeben oder für den Tag vom Unterricht ausgeschlossen zu werden. Die Eltern werden informiert und müssen ihr Kind gegebenenfalls abholen.

Schülerinnen oder Schülern, die massiv oder wiederholt gegen die Handy- und Medienordnung der Schule verstoßen, kann durch eine Teilkonferenz oder von der Schulleitung auferlegt werden, das Handy oder Medium vor Schulbeginn im Sekretariat abzugeben und nach Unterricht dort abzuholen. In diesem Fall werden die Eltern informiert.

In begründeten Fällen kann das Handy von der Schulleitung auch für einen oder mehrere Tage (bis zu drei) einbehalten werden. In diesem Fall werden die Eltern informiert. In Abwägung können sie auch verpflichtet werden, das Handy in der Schule abzuholen.

Bei weitergehenden Verstößen werden individualisierte Ordnungsmaßnahmen ergriffen.

Schülerinnen und Schüler, die ihr IPad/Tablet im Unterricht anders als zur Abfassung von Mitschriften und zum Bearbeiten von Aufgaben nutzen, kann vorübergehend oder dauerhaft die Nutzung des iPads/Tablets im Unterricht untersagt werden.

Wird von schulischer Seite beobachtet, dass strafbare Inhalte über Handys oder andere Medien verbreitet werden, wird Strafanzeige gestellt. 

4. Kommunikation und Transparenz

Die Handy- und Medienordnung wird in allen Klassen regelmäßig – vor allem zu Schuljahresbeginn – im Gemeinsamen Anfang oder einer LeCo-Stunde thematisiert. Sie ist auf der Schulhomepage und im Navigator veröffentlicht. Damit sind auch die Erziehungsberechtigten informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet. 

5. Inkrafttreten und Überprüfung

Diese Handy- und Medienordnung tritt am 27.08.2025 in Kraft und wird regelmäßig durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen gegebenenfalls auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.

 

Gesamtschule Heinsberg-Waldfeucht, August 2025

 

 

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